![]() |
|
#11
|
|||
|
|||
![]()
Warten Sie bis der Zeugnis ausgestellt ist, und dann mussen Sie es wohl oder ubel wieder per Gericht wiederlegen. Ausserdem, stehen Ihnen gesetzlich 3 Jahre Elternzeit, Sie haben das Recht diese 3 Jahre voll auszunutzen.
|