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#11
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2. Bei meinem Ausschluss wurde ich zu der Sitzung des Bundesvorstandes nicht
eingeladen und ich wurde zu der Sache nicht angehort. In der Rechtssprache hei?t es, dass mir das rechtliche Gehor verweigert wurde. Welches eigentlich jedem in diesem Land durch Art. 103 Absatz 1 Grundgesetz garantiert wird. Und nur aus diesem einzigen Grunde wurde die Entscheidung des Bundesvorstandes von einem Gericht sofort fur nichtig erklart. Selbst in der Sowjetunion habe ich von solcher Art der Ausschlussverfahren nicht gehort. 3. Bei der Sitzung des Bundesvorstandes, wo mein Ausschluss beschlossen wurde, war auch Vorstandsmitglied und Vorsitzende der Kreisgruppe Fulda Frau Emich anwesend. Sie hat auch zu der Sache berichtet und ihre Stimme abgegeben. |