![]() |
|
#11
|
|||
|
|||
![]()
Voraussetzungen * *Sieerhalten Halbwaisenrente nach dem Tode eines Elternteils. DieVollwaisenrente wird Ihnen nach dem Tode beider Elternteile gezahlt,sofern von der/dem Verstorbenen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfullt wurde.
Waisenrenten berechtigt sind: leibliche Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder, die in den Haushalt der/des Verstorbenen aufgenommen waren, Enkelund Geschwister, die in den Haushalt der/ des Verstorbenen aufgenommenwaren oder von ihr beziehungsweise ihm uberwiegend unterhalten wurden. |