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Undichte Fenster, die zu Zugluft in denRaumen, zu Warmeverlusten und damit zur Verschwendung von Heizenergiefuhren, stellen einen Mangel der Mietwohnung dar, siehe AG
Hamburg, Urteil vom 07.10.1986 - 47 C 2059/85, WM 1987, S. 271 und rechtfertigen eine Mietminderung von mindestens 30 %.
Zwecks Besichtigung der Mangel und Durchfuhrung derBeseitigungsma?nahmen durfen wir um telefonischen Kontakt unter derTel.-Nummer:.....bitten.
Sollten Sie die erforderlichen Ma?nahmen zur Beseitigung der Mangel nicht bis zum o. g. Termin in die Wege leiten, werden wir ab Dezember 2009 die Nettomiete um 30 % mindern.
Mit freundlichen Gru?en
(Unterschrift)
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