Wer ist pflegebedurftig? *
„Pflegebedurftig … sind Personen, die wegen einer … Krankheit oder Behinderung fur die gewohnlichen und regelma?ig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des taglichen Lebens (Ernahrung, Mobilitat, Korperpflege, hauswirtschaftliche Versorgung) auf Dauer, voraussichtlich fur mindestens 6 Monate, in erheblichem oder hoherem Ma?e der Hilfe bedurfen.“ (§ 14 Abs. 1 SGB XI).
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