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Старый 10.09.2009, 03:28
Лида Катастрофа
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Der Betreuerausweis ist ein von dem Amtsgericht(Vormundschaftsgericht,ab 1.9.2009 Betreuungsgericht) ausgestelltesDokument, mit dem sich derrechtliche Betreuer nach au?en hinlegitimieren kann. Rechtsgrundlageist §69b Abs. 2 FGG, ab 1.9.2009 §290 FamFG. Der Betreuerausweis wird vom Rechtspfleger desVormundschaftsgerichtes ublicherweise im Rahmen einesEinfuhrungsgesprachs ausgehandigt.
Weiterhin sind in demBetreuerausweis die Aufgabenkreise vermerkt, in deren Rahmen derrechtliche Betreuer fur den Betreuten tatig werden darf sowie ggf. dieAnordnung von Einwilligungsvorbehalten.
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