Я нашла Merkblatt vom Versorgungsamt и там написано, цитирую:
Die Steuer erma?igt sich nach nach § 3a Abs. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes um 50 v. H. fur Kraftfahrzeuge, solange die Fahrzeuge fur Schwerbehinderte zugelassen sind, die durch einen Ausweis im Sinn des Schwerbehindertengesetzes mit dem Merkzeichen "G" nachweisen, dass sie in ihrer Bewegungsfahigkeit im Stra?enverkehr erheblich beeintrachtigt sind und der Schwerbehinderte das Recht zur unentgeltlichen Beforderung im Personenverkehr nicht in Anspruch nimmt. Das gilt gleicherma?en fur Schwerbehinderte, die gehorlos sind.
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