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Старый 04.09.2011, 22:08
Wladimir Reich
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Nahrungserganzungsmittel sind Lebensmittel und keine Arznei
Obwohl Nahrungserganzungsmittel in Form von Tabletten, Dragees oder Pulver angeboten werden, sind sie keine Arznei, sondern Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernahrung zu erganzen. Als Lebensmittel mussen sie vor allem sicher sein und durfen keine Nebenwirkungen haben.
Sie durfen nicht dazu bestimmt sein, Krankheiten zu heilen oder zu verhuten. Anders als Arzneimittel, die ein Zulassungsverfahren durchlaufen, unterliegen Nahrungserganzungsmittel nur einer Registrierungspflicht beim Bundesamt fur Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Fur die Sicherheit sind die Hersteller verantwortlich. Die Uberwachung der auf dem Markt angebotenen Nahrungserganzungsmittel und der Herstellerbetriebe ist Aufgabe der Lebensmitteluberwachungsbehorden der Lander.
Bei normaler Ernahrung uberflussig
Nahrungserganzungsmittel sind fur gesunde Personen, die sich normal ernahren, in der Regel uberflussig. Bei ausgewogener Ernahrung bekommt der Korper alle Nahrstoffe, die er braucht. Auf der anderen Seite kann eine einseitige, unausgewogene Ernahrungsweise nicht durch Einnahme von Nahrungserganzungsmitteln ausgeglichen werden. Nur in bestimmten Fallen ist eine gezielte Erganzung der Nahrung mit einzelnen Nahrstoffen sinnvoll, zum Beispiel Folsaure in der fruhen Schwangerschaft.
Welche Aufgaben erfullt das BfR?
Im Rahmen seiner Aufgaben zur Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bewertet das BfR Nahrungserganzungsmittel, die von den gesetzlichen Bestimmungen des Lebens- und Futtermittelgesetzes abweichen, identifiziert mogliche Gefahren und charakterisiert die Risiken.
Daruber hinaus berat das Institut die Bundesregierung und die Lander in Fragen der Sicherheit von Nahrungserganzungsmitteln.
Rechtliche Grundlagen
Eine zu hohe Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen kann nachteilige Wirkungen fur die Gesundheit haben. Diese Gefahr rechtfertigt es, sichere Hochstmengen fur die in Nahrungserganzungsmitteln enthaltenen Stoffe festzulegen. Verbindliche Hochstmengen fur Nahrstoffe oder sonstige Stoffe mit ernahrungsspezifischer oder physiologischer Wirkung in Nahrungserganzungsmitteln existieren derzeit weder auf nationaler noch auf europaischer Ebene. Eine EU-weite Regelung uber gultige Hochstmengen fur Vitamine und Mineralstoffe ist in Vorbereitung.
Ansonsten gelten fur Nahrungserganzungsmittel nachfolgende rechtliche Grundlagen:
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