Tatjana, bei ihnen im vertrag unter allgemeine auftragsbedinungen konnen sie finden ( war vom bank zur bank unterschidlich gestalten) wie reguler konnen die zahlungen im laufe der festgeschriebenen zinszatzes gemindert werden. Ich hatte aber zur erst einen antrag auf wohnungsgeldzuschuss gestellt - wenn sie keinen zuschuss bekommen , dan gehen sie zur ihre bank zum bankberater und fragen sie einfach nach / wichtig ist wie gross ist die tilgung von anfang vereinbart, wenn uber 1% dan werden sie eingentlich ohne schwierigkeiten diese tilgungvereinbarung mindern . *Da fur bank ist besser ihnen etgegen zu kommen, als drohende zahlungsausfalle oder versteigerung und ganzen papier arger durch insovenz *oder nicht zahlungsfahigkeit ( aber so weit muss es nicht kommen, dafon haben die auch angst)
|