Die Basisrente, umgangssprachlich als Rurup-Rente nach dem Okonomen Bert Rurup bezeichnet, ist eine Form der seit 2005 staatlich geforderten Altersvorsorge. Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht; allerdings ist die Basisrente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es ahnlich wie bei der Riester-Rente (dort ist 30 % Teilkapitalauszahlung bei Rentenbeginn moglich) bei der Rurup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d. h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. Die Verrentungspflicht gilt fur alle Leistungsmerkmale des Vertrages, wie Todesfallleistung, Berufsunfahigkeitsrente oder Beitragsruckgewahr als Todesfallleistung.
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