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  #126  
Старый 25.03.2010, 18:23
Veronica
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23.3.10. Kinder aus Hartz-IV-Familien haben auch bei Wachstumsschuben keinenAnspruch auf zusatzliches Kleidungsgeld. "Wachstum bei Kindern ist derNormalfall", begrundete das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel seineEntscheidung. Nach Ansicht des BSG gehort die Notwendigkeit,Kinderkleidung wegen des Wachstums und des erhohten Verschlei?es inkurzen Abstanden zu ersetzen, zum regelma?igen Bedarf. Es liege dabeikein Hartefall vor. Kleidung gehore zum regelma?igen Bedarf - auch in Wachstumsphasen undbei erhohtem Verschlei?. Die Kosten dafur seien bereits mit derRegelleistung abgedeckt, urteilte das Gericht. Auch ein Sonderbedarffur die Erstausstattung bestehe nicht. (Aktenzeichen: B 14 AS 81/08 R)
***********.tagesschau.de/inland/hartzivurteile100.html
au?erdem:
Urteile zu Klassenfahrten: siehe Link oben
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