[11.01.2010] - Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren den Sonderausgabenabzug fur private Steuerberatungskosten gestrichen. Zwar gibt es inzwischen eine Vereinfachungsregelung, dass die Kosten in gewissen Grenzen doch abziehbar sind. Aber in vielen Fallen reicht das ganz und gar nicht aus, um samtliche Kosten steuermindernd zu berucksichtigen.
Erfreulicherweise ist hier das letzte Wort auch noch nicht gesprochen, denn der BFH muss zu dieser Frage noch Stellung beziehen. Deshalb ergehen die Bescheide in dieser Frage vorlaufig. Sollte das Gericht sich auf die Seite der Steuerpflichtigen stellen, dann sind die Bescheide also noch anderbar.
Es gibt allerdings einen Haken: Sie mussen Ihre Kosten nachweisen konnen. Das bedeutet, dass Sie die Belege aufbewahren mussen, damit Sie von einem positiven Urteil profitieren konnen!
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