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Старый 01.03.2010, 22:56
Veronica
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DasBundesverfassungsgericht beschaftigt sich mit der Frage, ob dieBeschrankung der Abzugsfahigkeit von Kinderbetreuungskosten rechtensist. Steuerbescheide ergehen in dieser Hinsicht jetzt vorlaufig.
Die Kosten fur die Betreuung Ihres Kindes durfen Sie unter Umstandensteuermindernd geltend machen. Der Finanzbeamte berucksichtigt vonIhren Kosten lediglich 2/3 Ihrer Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro
Allerdings ist fraglich, ob der Abzug der beschrankt sein darf. Dasich das BVerfG mit dieser Frage befassen muss, ergehen dieSteuerbescheide in dieser Hinsicht jetzt endlich vorlaufig(BMF-Schreiben vom 15.2. 2010, Az. VI A 3 - S 0338/07/10010). Insofernist ein Einspruch jetzt nicht mehr notwendig.
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