Nina: Das ist ja die Frage mit dem "sofern das Studium nach einer Ausbildung erfolgt." Und wenn es um mein Erststudium geht - ich habe davor keine Ausbildung gemacht (und ich bin kein Anwalt, wie du wei?t *lol*) -> Sonderkosten?*-) Gibt es in der Berechnung dann einen Unterschied, ob ichs zu den Werbungskosten reinschreibe oder zu den Sonderkosten? Wo bekommen man mehr zuruck (habe leider keine Ahnung, wie die Berechnung dann gemacht wird (md) ).
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