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Старый 26.02.2010, 01:28
Nina G
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Keine Begrenzung beim steuerlichen Abzug der Studienkosten
Damit gibt es keine Begrenzung fur den Abzug der Kosten fur das Studiumin der Steuererklarung, sofern das Studium nach einer Ausbildungerfolgt. Es ist egal, ob der Student spater uberhaupt ein Einkommen mitdem Studium erzielt oder nicht. Denn bei dem Ausgaben fur das Studium(z.B. Studiengebuhren) handelt es sich um "vorwegegenommeneWerbungskosten".
Das BFH-Urteil bringt einen weiteren Steuervorteil mit sich:Sonderausgaben durfen nur in dem Jahr (Veranlagungszeitraum) abgesetztwerden, in dem sie gezahlt wurden. Da Studenten aber haufig in derSteuererklarung keine ausreichend hohen Einkunfte ausweisen, wurde derSonderausgabenabzug ins Leere gehen. Anders ist es bei Werbungskosten.Der ermittelte Verlust kann als Verlustvortrag in die folgendenVeranlagungszeitraume fortgefuhrt werden. Der fortgefuhrte Verlust wirderst dann mit anderen positiven Einkunften verrechnet, wenn diese auchanfallen.
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