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Старый 18.02.2010, 07:27
Лида Катастрофа
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BGH-Urteil
Mustervertrage beim Autokauf grundsatzlich gultig

BeimAutokauf unter Privatleuten konnen die Beteiligten auf vorgefertigteVertragsformulare vertrauen. Das entschied der Bundesgerichtshof.Selbst wenn einzelne Klauseln wie etwa ein Haftungsausschluss vongeltendem Recht abweichen, sei der Vertrag gultig.
Karlsruhe - Juristische Laien konnen beim Autokauf aufMustervertrage setzen, wie sie beispielsweise vom ADAC oderVersicherungen im Internet zum Download angeboten werden. Das giltselbst dann, wenn das Formular eine Klausel beinhaltet, die juristischnicht mehr korrekt ist. Haben sich die Parteien auf ein Vertragsmustergeeinigt, kann im Nachhinein nicht einer allein das Risiko tragen,urteilten die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch.


***********.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,678528,00.html
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