Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Satze
Die bisherigen Hartz-IV-Regelsatze fur Kinder und Erwachsene sind verfassungswidrig, sie mussen neu berechnet werden. Die Karlsruher Richter fordern eine an der Realitat orientierte Neuregelung - und setzen dem Gesetzgeber eine Frist.
Die bisherige Berechnung der <FONT color=#024282>Hartz-IV-Satze
versto?t gegen das Grundgesetz. In einem Grundsatzurteil verlangte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag eine gesetzliche Neuregelung bis zum 1. Januar nachsten Jahres.
Die Karlsruher Richter lie?en in ihrer Entscheidung aber ausdrucklich offen, ob das Arbeitslosengeld II erhoht werden muss oder nicht. Uberraschend kamen sie zu dem Schluss, dass nicht nur die Berechnungsmethode der Hartz-IV-Satze fur Kinder, sondern auch die der Erwachsenen gegen das Grundgesetz versto?t.
Infoquelle:
***********.sueddeutsche.de/wirtschaft/414/502646/text/
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