Was machen Sie, wenn Sie keine Lohnsteuerkarte 2010 haben ?
Nehmen Sie im Jahr 2011 zum ersten Mal eine lohnsteuerpflichtige Beschaftigung auf und haben daher keine Lohnsteuerkarte 2010, so kann Ihr Finanzamt Ihnen auf Antrag eine arbeitgeberbezogene Ersatz-Bescheinigung mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen fur den Lohnsteuerabzug ausstellen.
Fur erstmalige Ausbildungsverhaltnisse (= direkt im Anschluss an die Schule) gilt bei Ledigen jedoch eine Vereinfachung: in diesen Fallen kann der Arbeitgeber nach einer entsprechenden Erklarung des Arbeitnehmers auch ohne eine Ersatz-Bescheinigung des Finanzamtes die Lohnsteuerklasse I beim Steuerabzug zugrunde legen.
Fur die folgenden Falle stellen die Wohnsitz-Finanzamter Ersatzbescheinigungen aus:
Aufnahme einer erstmaligen oder weiteren nichtselbstandigen TatigkeitAusnahme: Auszubildende (= Steuerklasse I ist zu unterstellen)Verlust der Lohnsteuerkarte 2010Lohnsteuerkarte 2010 enthalt die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebersder Arbeitgeber hat die Lohnsteuerkarte vernichtet oder an das Finanzamt ubersandtQuelle: * ***********.lbv.nrw.de/steuern/lohnsterkarte2011.php
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