zum Thema Lohnsteuerklassen: "Verheiratete Arbeitnehmer konnen ab 2010 anstelle der klassischen Lohnsteuerklassen-Kombinationen III/V oder IV/IV auf ihren Lohnsteuerkarten auch die "Lohnsteuerklasse IV mit Faktor" eintragen lassen. Das ist in § 39f EStG *festgelegt, der bereits im Zuge des Jahressteuergesetzes 2009 eingefuhrt wurde."
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