Gefunden:
Das Finanzgericht Munster hat die Kosten fur Reinigung der Dienstkleidung im Urteil vom 19.02.2002 (FG Munster, 19.02.2002 - 1K 6432/00E; EFG2002,670) auf jahrlich 100EUR geschatzt. Die Finanzamter handhaben diese Aufwendungen unterschiedlich. Viele berucksichtigen diese Kosten mit in der Arbeitsmittelpauschale - andere berucksichtigen zusatzliche glaubhaft gemachte Kosten.
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