Kann ein Aufhebungsvertrag widerrufen oder aufgehoben werden?
Arbeitnehmer sollten sich vor allem daruber bewusst sein, dass ein Aufhebungsvertrag nicht widerrufen und nur in sehr speziellen Fallen wieder aufgehoben werden kann. Prinzipiell moglich ist zwar eine Anfechtung „wegen Irrtums“ (§ 119 BGB), d.h. wenn die Einwilligung bei genauerer Kenntnis nicht erfolgt ware, und eine Anfechtung „wegen Tauschung oder Drohung“ (§ 123 BGB), zum Beispiel wenn der Arbeitgeber unrechtma?ig mit einer Strafanzeige oder einer Klage auf Schadensersatz droht (Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom Oktober 2005). Dass aber zum Beispiel der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Druck setzt und zur Unterschrift drangt, oder dass eine Frau zum Vertragsschluss noch nicht wusste, dass sie schwanger ist, reicht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Februar 1983 als Anfechtungsgrund nicht aus.
Eine vorschnelle Einwilligung kann daher eventuell schwerwiegende finanzielle Konsequenzen haben, weswegen sich ein Arbeitnehmer vor der Unterzeichnung unbedingt Bedenkzeit ausbitten oder den Vertrag erst einmal ablehnen sollte, wenn er sich nicht sicher ist. Zusatzlich ist es ratsam, sich Rechtsbeistand zu suchen oder zunachst von der Arbeitsagentur beraten zu lassen, die gesetzlich dazu verpflichtet ist, Arbeitnehmer uber die aktuelle Rechtslage zu informieren.
|