So ist der Versicherungsnehmer * * * * *z.B. in den folgenden Fallen berechtigt, * * * *den Vertrag au?erordentlich zu kundigen : Der Rechtsschutzversicherer * * * *lehnt die Deckung ab obwohl er zur Leistung verpflichtet ist , der Rechtsschutzversicherer * * * *ist innerhalb von zwolf Monaten seiner Leistungspflicht fur * * * *mindestens zwei eingetretene Rechtsschutzfalle nachgekommen, in * * * *diesem Fall ist auch der Rechtsschutzversicherer zur vorzeitigen Kundigung * * * *berechtigt. Sollte der Versicherungsbeitrag auf Grund einer Beitragsanpassungsklausel * * * *erhoht worden sein ohne dass sich gleichzeitig der Umfang des Versicherungsschutzes * * * *geandert hat darf auch ausserordentlich gekundigt werden, die * * * *Kundigung muss innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Beitragserhohung * * * *gerklart werden.
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