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Старый 06.06.2009, 23:30
Лида Катастрофа
Guest
 
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По умолчанию

Виктория посмотрите вначале в условия Вашего рабочего фертрага, там должны сроки для увольнения стоять. А вообще
Folgendes muss der Arbeitnehmer beachten:
1. Seit dem 1.5.2000 muss die ordentliche Kundigung schriftlich erfolgen.
2. Die gesetzliche Kundigungsfrist betragt 28 Tage zum 15. oder Letzten eines Monats, soweit nicht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist. Fur die Probezeit gilt die im Vertrag vereinbarte Kundigungsfrist.
3. Einen Kundigungsgrund benotigt der Arbeitnehmer fur die ordentliche Kundigung nicht.
4. Der Anspruch auf das Arbeitsentgelt besteht auch dann bis zum Kundigungstermin, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis dahin von der Arbeit freistellt.
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