2. Rechte aus der Garantie

a das Garantieversprechen als private Nebenabrede inhaltlich freiausgestaltet werden kann, kann nicht pauschal gesagt werden, welcheRechte sich aus einer Garantie ergeben konnen. Bei Kaufvertragen desalltaglichen Lebens begegnet einem am haufigsten eineHaltsbarkeitsgarantie, bei der der Verkaufer dem Kaufer keine uber diegesetzliche Gewahrleistung hinausgehenden Rechte einraumt, er jedochdafur einsteht, dass die verkaufte Sache uber den in derGarantieerklarung angegebenen Zeitraum hinweg die in derGarantieerklarung angegebene Beschaffenheit (in der Regel dieMangelfreiheit) behalt.