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  #208  
Старый 14.05.2009, 21:55
Аватар для Бокк
Бокк Бокк вне форума
 
Регистрация: 06.05.2008
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По умолчанию

Mit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1.1.2002 konnte manvielfach horen, dass ab nun jedem Kaufer zwei Jahre Garantie zustunden.Diese Aussage ist jedoch mit Vorsicht zu genie?en und so pauschal nichtrichtig.
1. Unterschiede zwischen Garantie und Gewahrleistung:Unter Garantie versteht man eine private Nebenabrede zum Kaufvertrag,deren Inhalt je nach Ausgestaltung der Vereinbarung unterschiedlicheRechtsfolgen nach sich zieht. Das Gesetz selbst nennt in der Neufassungdes § 443 BGB die Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie.
Dahingegen versteht man unter Gewahrleistung die dem Kaufer per Gesetzeingeraumten Rechte, die ihm beim Kauf einer bei Ubergabe mangelhaftenSache zustehen.
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Ты должна!" Убивает эта фраза. То, что я должна, записано в налоговом кодексе, все, что недолжна - в уголовном. Остальное на мое усмотрение!
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