Nach den 6 Wochen kranksein bzw. 42 Tagen mit Zahlung des vollen Einkommens durch den Arbeitgeber, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld in Hohe von 70 % uber einen Zeitraum von maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit. Danach erfolgen Rentenzahlungen bzw. - sofern vorhanden - Zahlungen aus der Berufsunfahigkeitsversicherung. Wahrend der Zeit der Arbeitsunfahigkeit sind von den Leistungen Beitrage zur Sozialversicherung zu entrichten.
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