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Anders sieht es bei den Studienzeiten aus. Sie werden auch berucksichtigt, wenn sie im Ausland zuruckgelegt sind. Mit Studienzeiten allein konnen allerdings keine Rentenanspruche erworben werden. Sie wirken sich nur in Verbindung mit deutschen Beitragszeiten aus.
Eine Besonderheit gilt fur Verfolgte des Nationalsozialismus, die zwischen 1941 und 1944 in einem von Deutschland errichteten Ghetto in der fruheren Sowjetunion gearbeitet haben. Unter bestimmten Voraussetzungen konnen nach einem besonderen Gesetz diese und weitere mit der Verfolgung in Verbindung stehenden Zeiten in der deutschen Rentenversicherung angerechnet werden und zu einem Rentenanspruch fuhren.
***********.deutsche-rentenversicherung-bund.de/lang_de/nn_4760/SharedDocs/de/Navigation/Service/Servicebereich_20II/FAQ/FAQ__Ausland__node.html__nnn=true
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