Вот, нашла интересный вопрос, может некоторых касается:
Ich bin Kontingentfluchtling aus Russland und werde die deutsche Staatsange*horigkeit erwerben. Werden dann mein Studium, die Kindererziehung und die Zeit, die ich in Russland gearbeitet habe, anerkannt? * * *Das Fremdrentengesetz (FRG) ermoglicht in bestimmten Fallen die Anrechnung auslandischer ("fremder") Zeiten in der deutschen Rentenversicherung. Es gilt aber nur fur bestimmte Personen. Das sind in erster Linie die anerkannten Vertriebenen und Spataussiedler sowie einige (kleinere) Personengruppen, die im Gesetz genau beschrieben sind. Kontingentfluchtlinge gehoren nicht dazu. Auch der Erwerb der deutschen Staatsangehorigkeit berechtigt nicht zu Leistungen nach dem FRG. Die in Russland zuruckgelegten Arbeits- und Kindererziehungszeiten konnen daher in der deutschen Rentenversicherung nicht berucksichtigt werden.
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