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Старый 20.02.2010, 04:47
Eлeнa Шэфэ
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Anrechnung von auslandischen Renten auf die Sozialhilfe: * *
ErhaltJemand Sozialhilfe in Deutschland und gleichzeitig Rentenzahlungen ausdem Ausland (z.B. ein Auslander), so wird auch hier die Rentenzahlungauf die Sozialhilfe in vollem Umfang angerechnet. Es gilt hier dasgleiche Prinzip wie bei der Fremdrente.
Ausfullen der Formulare: * *
Beidem Ausfullen der Formulare und der Antrage z.B. einer deutschenRentenversicherung oder Sozialhilfe ist immer anzugeben, wenn eineauslandische Rente oder sonstige Leistung bezogen wird. Es spielt dabeikeine Rolle, ob Sie selbst die Rente im Ausland erhalten oder einBevollmachtigter. Auch dann muss die Rentenleistung ordnungsgema?angegeben werden. Die deutsche Behorde entscheidet dann nach denVorschriften des Fremdrentenrechtes bzw. den Vorschriften desBundessozialhilfegesetzes, in welcher Hohe die Leistungen angerechnetwerden und wie die Umrechnung dieser Leistungen in Euro erfolgt.
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