Die Moglichkeit zur Altersteilzeit eroffnet sichArbeitnehmern/-innen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben undinnerhalb der letzten funf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitmindestens 1.080 Kalendertage (entspricht etwa drei Jahren) in einerversicherungspflichtigen Beschaftigung gestanden haben.
DurchVereinbarung mit dem Arbeitgeber wird die bisherige wochentlicheArbeitszeit halbiert. Bisherige Arbeitszeit ist die wochentlicheArbeitszeit, die mit dem Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Ubergang indie Altersteilzeitarbeit vereinbart war, jedoch hochstens die imDurchschnitt der letzten 24 Monate vereinbarte Arbeitszeit.
DenkbareModelle der Altersteilzeit sind Halbtagsbeschaftigung, Arbeit undFreistellung im taglichen, wochentlichen oder monatlichen Wechsel sowiedas so genannte Blockmodell.
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