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Старый 20.08.2008, 06:17
Аватар для Бокк
Бокк Бокк вне форума
 
Регистрация: 06.05.2008
Сообщений: 1,134
По умолчанию

2. der Zuweisung aufgrund des § 2 oder einer anderen landesinternen Regelung an einem
anderen Ort
standigen Aufenthalt nehmen, erhalten fur die Dauer von drei Jahren ab Registrierung
in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes in der Regel nur Leistungen nach Absatz 1
Satz 2. Die fur den Zuweisungsort jeweils zustandigen Trager der Leistungen nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch konnen fur die Dauer eines Aufenthalts an einem anderen
Ort die Leistungen weiter gewahren, wenn ein erwerbsfahiger Spataussiedler sich dort
nach Beendigung der Sprachforderung zum Zwecke der Arbeitssuche aufhalt, die nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zustandigen Trager vor Beginn des Aufenthalts hiervon
in Kenntnis setzt und dieser Aufenthalt 30 Tage nicht ubersteigt; die Gesamtdauer der
Abwesenheit vom Zuweisungsort darf innerhalb der dreijahrigen Bindungsfrist drei Monate
nicht ubersteigen. Weitere finanzielle Hilfen werden nicht gewahrt.
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Ты должна!" Убивает эта фраза. То, что я должна, записано в налоговом кодексе, все, что недолжна - в уголовном. Остальное на мое усмотрение!
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