§ 3b Nachtragliche Anderung der Verteilungs- und Zuweisungsentscheidung
(1) Auf Antrag werden Spataussiedler in Hartefallen abweichend von
1. der Verteilung gema? § 8 des Bundesvertriebenengesetzes nachtraglich auf ein anderes
Land verteilt oder
2. der Zuweisung aufgrund des § 2 dieses Gesetzes oder einer anderen landesinternen
Regelung nachtraglich einem anderen Ort zugewiesen.
Gleiches gilt, wenn der Wohnortwechsel nicht zu einem Wechsel des zustandigen Tragers
der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch fuhrt.
__________________
Ты должна!" Убивает эта фраза. То, что я должна, записано в налоговом кодексе, все, что недолжна - в уголовном. Остальное на мое усмотрение!
|