Der Anspruch des Ehepartners auf UnterhaltEin Ehepartner hat nur Anspruch auf Unterhaltszahlungen, wenn er eine der folgenden Bedingungen erfullt:
- Er kann nicht mehr arbeiten, weil er die Kinder betreut, weil er zu alt ist, weil er erkrankt ist oder trotz Suche und Engagement keinen Arbeitsplatz finden kann, also arbeitslos ist.
- Er kann arbeiten, das Einkommen reicht jedoch nicht zum Lebensunterhalt, vor allem wenn Kinder betreut werden mussen.
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