Die Antwort lasst sich nicht generell geben. Im Einzelfall kommt es darauf an,
ob minderjahrige Kinder zu betreuen sindwelche berufliche Qualifikation der/die Betreffende hatin welchen wirtschaftlichen Verhaltnissen die Eheleute lebenwie alt und wie gesund die Eheleute sindwie lange die Ehe gedauert hat.Je junger, gesunder, beruflich qualifizierter der Ehegatte ist und je kurzer die Ehe war, desto eher ist ihm zuzumuten, wieder erwerbstatig zu sein. Viele Gerichte vertreten die Auffassung im ersten Trennungsjahr bestehe fur denjenigen, der wahrend der Ehe nicht berufstatig war, keine Pflicht zur Erwerbstatigkeit. Es wird ihm mindestens dieses eine Jahr "zugestanden", um sich auf die neue Lebenssituation einzustellen.
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