Natascha: Wer aufgrund seiner personlichen und wirtschaftlichen Verhaltnisse nicht die erforderlichen Mittel fur eine anwaltliche Rechtsberatung aufbringen kann, kann beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Wird Beratungshilfe gewahrt, ubernimmt der Staat die Kosten der Rechtsberatung durch einen Anwalt. Fur die Beratung ist nur noch eine Gebuhr von 10 Euro zu ubernehmen. Wer aufgrund seiner personlichen und wirtschaftlichen Verhaltnisse nicht oder nur teilweise in der Lage ist, die erforderlichen Mittel zur Wahrnehmung seiner Rechte in einem gerichtlichen Verfahren aufzubringen, kann Prozesskostenhilfe erhalten. Wird Prozesskostenhilfe gewahrt, ubernimmt der Staat entsprechend der Einkommenssituation ganz oder teilweise die Kosten fur einen Anwalt und das Gerichtsverfahren. Quelle: ***********.datentransfer24.de/Unterhalt43.html
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