§ 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kundigung
(1) *
Kundigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse
nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der
Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das
Arbeitsverhaltnis durch die Kundigung nicht aufgelost ist, hat der
Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kundigungsfrist Anspruch auf eine
Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der
Kundigungserklarung voraus, dass die Kundigung auf dringende
betriebliche Erfordernisse gestutzt ist und der Arbeitnehmer bei
Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
(2)
Die Hohe der Abfindung betragt 0,5 Monatsverdienste
fur jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhaltnisses. § 10 Abs. 3 gilt
entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhaltnisses ist
ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.
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Ты должна!" Убивает эта фраза. То, что я должна, записано в налоговом кодексе, все, что недолжна - в уголовном. Остальное на мое усмотрение!
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