Тема: 89). Arbeitsamt.
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  #107  
Старый 07.10.2009, 16:26
Лида Катастрофа
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Viele gro?ere Schulkinder bessern sich ihr Taschengeld in den Feriendurch einen Ferienjob auf. Bei Kindern, deren Eltern Hartz IVLeistungen beziehen, ist dies nicht ohne weiteres Moglich. DasEinkommen, das sie durch den Ferienjob erzielen, wird auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet, jendenfalls zum Teil.
Im Einzelnen sieht das bei Hartz IV Kindern wie folgt aus: Haben Kindereinen Ferienjob und werden dafur entlohnt, muss dies der Arge, demJobcenter angegeben werden, wenn die Eltern ALG 2 bekommen, und zwarauch dann, wenn das Ferien-Entgelt steuerfrei ist. Das gilt allerdingsnur, wenn sie Kinder mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden,also im gleichen Haushalt leben.
Der Gesetzgeber betrachtet die Bedarfsgemeinschaftals Einstandsgemeinschaft. Ihr Einkommen wird zusammengerechnet, undjedes Einkommen. Ahnliches gilt auch fur ein Ausbildungsgeld oder einePraktikumsvergutung.
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