Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben Arbeitnehmer, die nach sechs Wochen noch nicht vermittelt sind. Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben Arbeitnehmer in einer Arbeitsbeschaffungsma?nahme bzw. einer Strukturanpassungsma?nahme. Es muss eine Beschaftigungsdauer von mindestens 3 Monaten vereinbart werden. Der Arbeitssuchende darf bei dem betreffenden Arbeitgeber wahrend der letztenvier Jahre vor der Arbeitslosenmeldung langstens drei Monate versicherungspflichtig beschaftigt gewesen sein.Wie hoch ist die Vermittlungspramie?
Die Vermittlungspramie betragt 2000 Euro. Die erste Rate von 1000 Euro wird sechs Wochen nach der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschaftigung gezahlt. Der Rest wird gewahrt, wenn das Beschaftigungsverhaltnis mindestens sechs Monate Bestand hat.
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