Versicherung fur drei Jahre: Dann jahrliche KundigungMainz(dpa/tmn) - Nach dem Ablauf von drei Jahren sollten Versicherte aufeiner jahrlichen Wechselmoglichkeit bei ihrenPolicen bestehen. Daraufweist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz hin.
Vertrageuber Rechtsschutz oder Haftpflicht zum Beispiel durften mit einermaximalen Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen werden, danach seiensie jahrlich kundbar. So steht es den Angaben nach im neuenVersicherungsvertragsrecht, das seit Anfang des Jahres grundsatzlichauch fur Altvertrage gilt.
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