BestattungspflichtUnter der Bestattungspflicht versteht man die Verpflichtung von Angehorigen zur Bestattung des Verstorbenen nach seinem Tode. Dies bedeutet in Deutschland dass der Leichnam auf einem Friedhof beigesetzt werden muss und dass spatestens innerhalb weniger Tage.
Zu den verpflichteten Angehorigen gehoren beispielsweise Ehepartner, Eltern, Kinder oder Angehorige. Auch entfernte Verwandte besitzen im Zweifelsfall diese Pflicht, selbst dann, wenn sie das Erbe des Verstorbenen ausgeschlagen haben. Die einzelnen Bedingungen der Bestattungspflicht ist in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundeslander festgesetzt.
Eine solche Pflicht beinhaltet nicht nur die Organisation der Beerdigung, sondern auch die sogenannte Totenfursorgepflicht.
Dies bedeutet, dass im Falle einer Grabschandung oder Storung der Totenruhe Strafanzeige erstattet werden muss. Kommen Angehorige nicht ihrer Pflicht nach, so ubernimmt das Ordnungsamt vorerst aus hygienischen Grunden die Bestattung und stellt diese im Nachhinein den Angehorigen in Rechnung. Dafur wird spater eine zusatzliche Verwaltungsgebuhr von mehreren hundert Euro zusatzlich in Rechnung gestellt.
Dies fuhrt oft zu Rechtsstreitereien, da Angehorige die Bestattung aufgrund eines Streites oder einer schlechten finanziellen Lage verweigern wollen. Auch wenn es uber viele Jahre keinen Kontakt zu dem Verstorbenen gab, sind die Angehorigen verpflichtet, diesen zu bestatten. Sollten diese nicht genugend Geld dafur haben, konnen sie beim Sozialamt des ehemaligen Wohnsitzes des Verstorbenen die Kostenubernahme beantragen.
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