Пару дополнений к Witwerente
Die kleine Witwenrente /Witwerrente wird nach Vollendung des 45.Lebensjahres der Witwe / des Witwers automatisch auf *gro?e Witwenrente / Witwerrente umgestellt. Ein Antrag ist dafur nicht erforderlich.
Auf Hinterbliebenenrenten wird eigenes bzw. selbst erworbenes Einkommen der Witwe / des Witwers angerechnet. Hierzu zahlen Arbeitsentgelt / Arbeitseinkommen, eigene Versichertenrente aus der gesetzlichen Sozialversicherung und anderes.
Einkommen, das aus eigener Beitragsleistung stammt (z.B.private Renten, Betriebsrenten, Zinsen, Mieten) oder Versorgungscharakter hat (z.B. Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, Wohngeld) sowie Leistungen fur Kinder werden bei der Einkommensanrechnung nicht berucksichtigt.
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