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Старый 13.02.2010, 07:17
Nina G
Guest
 
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По умолчанию

Sie erhalten eine "gro?e" Witwenrente beziehungsweise Witwerrente, sofern Sie
das 45. Lebensjahr vollendet haben oder ein waisenrentenberechtigtes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen oder fur ein behindertes Kind sorgen oder vermindert erwerbsfahig sind
Die Rente betragt 60 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung des/der verstorbenen Versicherten.
Sind die genannten Voraussetzungen fur die "gro?e" Witwenrente beziehungsweise *Witwerrente nicht erfullt, so erhalten Sie eine "kleine" Witwenrente beziehungsweise Witwerrente.
Diese Rente betragt 25 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung des oder der verstorbenen Versicherten.
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