Lidia - anscheint kennen si sich doch nicht so gut aus ich habe geschrieben Wenn die zusammen zihen aber kein bedarfsgemeinschaft bilden. Es gibt tausende haushalte in deutschland die verh. haben kinder aber wohnen in einer Wohnung "getrennt" voneinander. Die Eheleute konnen auch innerhalb der Wohnung oder innerhalb des Hauses getrennt leben
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