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Старый 14.06.2011, 01:48
Irene Wolf
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Ausschlaggebend bei der Bestimmung der Bedarfsgemeinschaft ist, wer in einem gemeinsamen Haushalt zusammen lebt und diesen "wirtschaftlich gemeinsam betreibt". Dahinter steckt die Uberlegung, dass sich Personen, die personliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben, in Notlagen materiell unterstutzen sollen, um den gemeinsamen Lebensunterhalt zu sichern. Deshalb werden bei der Ermittlung von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld Einkommen und Vermogen aller im Haushalt lebenden Personen einbezogen. Leben dagegen Arbeitslose oder nicht Erwerbsfahige lediglich in einer Wohngemeinschaft mit Personen, die uber eigenes Einkommen oder Vermogen verfugen, wird dieses bei der Berechnung des ALG II oder Sozialgeldes nicht berucksichtigt.
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