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Старый 14.06.2011, 01:33
Irene Wolf
Guest
 
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hab eine frage an euch. Meine freundin ist ver. haben 2 kinder die wohnen mit mahn z.z getrennt er zahlt unterhalt fur Kinder und sie kriegt noch ALG 2. Wenn die zusammen zihen aber kein bedarfsgemeinschaft bilden( Der mann ist ja kaum zu hause und mochte keine teure wohnung sich leisten gibt sein teil zu Wohnungskosten dazu) Wird in diesem Fall das ARGE weiter an Sie den teil bezahlen oder werden sie auch verdienst vom mann dazu rechnen ????- In dem fall heist sie kriegt kein ALG 2 weiter??
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