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Старый 18.02.2010, 07:51
Лида Катастрофа
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Zuverdienst - Nebenverdienst beim Arbeitslosengeld II 2 *ZumArbeitslosengeld II konnen 100 Euro brutto anrechnungsfrei monatlichhinzuverdient werden. Dies ist der anrechnungsfreie Grundfreibetrag.Dieser Grundfreibetrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Werbungskostenpauschale *in Hohe von *15,33 Euro,
- Absetzbetrage fur Riester-Rente und weitere private Versicherungen in Hohe von 30 Euro,
- Fahrtkosten.
(Fahrtkosten konnen daruber hinaus mit 0,20 Euro pro Kilometerabgesetzt werden, wenn ein monatliches Einkommen von mehr als 400 Euroerzielt wird, falls die Summe der abzugsfahigen Betrage gem. § 11 Abs.2 Nr. 3 - 5 SGB II die Grenzen von 100 Euro ubersteigt.)
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