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Старый 21.07.2009, 03:03
Юрий и И Ма
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Damit die Gelder nicht zweckentfremdet werden, muss per Quittung belegt sein, dass das Geld zur Deckung des Bedarfs an Schulmaterialien und Lernmitteln wie Bucher, Hefte oder Schultasche ausgegeben wurde. Die Sonderzahlungen des Schulbedarfspakets werden ab kommenden Schuljahr ausgezahlt. Ein Antrag muss entsprechend bei der zustandigen Behorde (Arge) beantragt werden.
Erstmals zum 1.08.2009 gezahlt
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