Naturlich , um eine gewerbe zur anmelden wird ihnen auch eine duldung ausreichen. unter gleichen bedinungen wie auch alle andere gewerbetreibende. Ich betonne gewerbetreibende- da als freiberufler mussen sie eine bestimmte genemigung und mehrere vorschriften erfuhlen und diese tatigkeit uberhaupt anzumelden. und als land-oder forstwirtschafter bekommen sie so wie so nichts auf die rehen-weil da brauchen sie nicht nur aubildung sonder auch so ne betrieb mussen sie kaufen, da grundsatzlich nur bestehende betriebe konnen weiter gefuhrt werden und durfen keine neue gegrundet.
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