Ab 1.1.2011 wird nach dem Willen der konservativ-liberalen Bundesregierung das Elterngeld auf den Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“ im Volksmund) angerechnet. „Die Verrechnung trifft auch Eltern, die aktuell Elterngeld erhalten und die sich fur eine verlangerte Auszahlung mit dem „halben Elterngeld“ von 150 Euro entschieden haben. Ihnen droht der Verlust des ihnen zustehenden Geldes“, so die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, Edith Schwab.
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