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Старый 20.11.2010, 04:26
Ольга Пэтэмина
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Kind ohne Ausbildungs-/ArbeitsplatzKindergeld kann fur ein Kind ohne Ausbildungsplatz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden und fur ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres.
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